Fördermöglichkeiten
Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Verbände und Kommunen im Ostallgäu können einen Zuschuss über LEADER für ihre Projektideen beantragen.
Grundlage ist die Entwicklungsstrategie für den gesamten Landkreis Ostallgäu des Vereins zur Regionalentwicklung im Ostallgäu „bergaufland“. Diese bildet den Rahmen damit Projekte ausgewählt und gefördert werden können. Voraussetzung ist, dass diese den Entwicklungs- und Handlungszielen der Strategie dienen und den Förderbestimmungen von LEADER entsprechen.
Konkrete Projektideen für LEADER können bei der Geschäftsstelle des Vereins eingereicht werden. Das Regionalmanagement des Landkreises berät und unterstützt auch darüber hinaus und steht koordinierend und vernetzend bei Vorhaben im Ostallgäu zur Verfügung.
Gegenstand
Vorbereitung und Durchführung von Projekten.
Höhe
- produktive Einzelprojekte (Gewinnerzielung): 30 % (Förderanteil für den Projektträger durch LEADER und dritte öffentliche Geldgeber auf max. 65 % beschränkt).
- nichtproduktive Einzelprojekte: 50 %
- produktive Kooperationsprojekte: 40 %
- nichtproduktive Kooperationsprojekte: 60 % der zuwendungsfähigen (Netto-) Ausgaben
- Vom Antragsteller sind grundsätzlich mind. 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Eigenmitteln aufzubringen.
- Die Summe aller bewilligten Zuschüsse (EU- und Landesmitteln) aus öffentlichen Förderprogrammen ist auf max. 90 % der Gesamtkosten begrenzt.
Beschränkungen
- Mindestzuschuss: 7.000,00 €
- Höchstzuschuss: grundsätzlich 250.000,00 € (ggf. bis zu 375.000,00 € möglich)
Zuwendungsfähige Ausgaben
Ausgaben, die bei der Verwirklichung von Vorhaben entsprechender Projekte entstehen und nicht von der Förderung ausgeschlossen sind.
Dabei sind v. a. bei folgenden Kostenarten entsprechende Vorgaben bzw. Beschränkungen zu beachten:
- Vorhaben der technischen Infrastruktur
- Projekte von Gebietskörperschaften
- Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen
- direkte Personalkosten: Standard-Einheitskosten
- indirekte Personalkosten: Pauschalsatz von 15 % (nur gemeinsam mit direkten Personalkosten möglich)
- Monatssatz Projektmanagement: 5.313 €/Monat (37 €/Stunde) (nur bei nicht produktiven Projekten für max. 3 Jahre möglich)
- Monatssatz Hilfskraft: 3.870 €/Monat (27 €/Stunde) (nur bei nicht produktiven Projekten für max. 3 Jahre möglich)
- Ersatzbeschaffungen
- Gebrauchte Maschinen, Geräte und Einrichtungen (in Höhe der entstandenen Nettoausgaben zuwendungsfähig, max. jedoch 60 % der Ausgaben für eine entsprechende Neubeschaffung)
- Eigenleistung
Auszahlung
- Grundsätzlich erst nach Einreichung und Prüfung des Zahlungsantrags, mit dem der Verwendungsnachweis erbracht wird.
- Der Zuwendungsempfänger kann zusätzlich zum Zahlungsantrag einmalig einen Vorschuss von max. 50 % des Zuschusses beantragen.
- Die abschließende Zahlung kann erst erfolgen, wenn das geförderte Vorhaben vollständig umgesetzt wurde.
- Zusätzlich zur Beantragung eines Vorschusses kann nur ein Zahlungsantrag gestellt werden.
- Der Zahlungsantrag ist spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen.
Zweckbindungsfrist
- materiell: 5 Jahre
- immateriell: keine
Weitere Informationen und Unterlagen
https://www.stmelf.bayern.de/leader/leader-2023-2027/index.html